- Eine volljährige Aufsichtsperson muss während der Benutzung immer die Kinder beobachten.
- Schuhe ausziehen.
- Brillen abnehmen.
- Essen und Trinken ist in der Hüpfburg nicht gestattet.
- Gegenstände die Kinder verletzen oder die Attraktionen beschädigen könnten, müssen vorab abgelegt werden.
- Die Hüpfburg muss gegen Umfallen gesichert bleiben.
- Bei stark aufkommendem Wind muss sofort die Luft abgelassen werden.
- Bei Regen ist die Luft abzulassen, das elektrische Gebläse und die Hüpfburg gegen Feuchtigkeit zu schützen und trocken zu halten. (Garage unterlegen).
- Der Aufbauort muss mit dem Fahrzeug erreichbar sein.
- Die Attraktion muß sauber, trocken und unbeschädigt zurückgegeben werden. Ansonsten müssen wir 50€ Reinigungskosten oder die Reparaturkosten berechnen.
- Der Mieter haftet bei Beschädigung oder Verlust der Mietsache.
- Barzahlung bei Lieferung.